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STEUERBERATUNG

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LEISTUNGEN


steuerdeklaration


Erklärungspflichten gegenüber Finanzbehörden begleiten Sie über weite Strecken Ihres Lebens. Einige davon begegnen Ihnen in regelmäßigen Abständen wieder, andere nur einmal. Bei all diesen Pflichten unterstützen wir Sie nicht nur durch das Ausfüllen der relevanten Steuerformulare, sondern insbesondere durch unsere Beratung bei der Nutzung steuerlicher Gestaltungsmöglichkeiten und Wahlrechte.

JÄHRLICH WIEDERKEHRENDE ERKLÄRUNGSPFLICHTEN

  1. Einkommensteuer
    erklärung
  2. Körperschaftsteuererklärung

  3. Gewerbesteuererklräung

  4. Umsatzsteuererklärung

  5. Feststellungserklärungen für

  6. Personengesellschaften

  7. Gründstücksgemeinschaften

  8. Gewerbebetriebe

PUNKTUELLE ERKLÄRUNGSPFLICHTEN


  1.     Fragebogen zur erstmaligen steuerlichen Erfassung bei

  2. Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft

  3. Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit

  4. Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit

  5. Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen

  6. Feststellungserklärungen zur Ermittlung von Grundbesitzwerten

  7. Kapitalertragsteueranmeldungen

PRÜFUNG VON STEUERBESCHEIDEN, RECHTSBEHELFS- UND RECHTSMITTELVERFAHREN

Nicht immer ergehen Steuerbescheide, die den eingereichten Steuererklärungen entsprechen. Die Prüfung der Steuerbescheide innerhalb der Rechtsbehelfsfrist ist daher notwendig, damit Sie Ihre Rechte bei fehlerhaften Bescheiden durchsetzen können. Bei entsprechender Vollmachtserteilung nehmen wir für Sie die Prüfung der Bescheide vor und legen, sofern erforderlich, das richtige Rechtsmittel ein.


Im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren sind dies entweder Einsprüche oder Widersprüche. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass sich Ihre Interessen nur vor dem Finanzgericht durchsetzen lassen. In diesem Fall vertreten wir Sie vor allen Finanzgerichten in Deutschland.