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LEISTUNGEN


Personalwesen


Das Personalwesen ist ein besonders sensibler Bereich Ihres Unternehmens. Zum einen gibt es besondere Aspekte des Datenschutzes zu berücksichtigen, zum anderen ist eine Vielzahl von Vorschriften des Arbeitsrechts, Steuerrechts und Sozialversicherungsrechts zu beachten.

Wir übernehmen für Sie die Bearbeitung des Personalwesens und beraten Sie bei der Ausgestaltung von Mitarbeitervergütungen unter Berücksichtigung möglicher Wahlrechte.

LEISTUNGEN DES REGELMÄßIG WIEDERKEHRENDEN PERSONALWESENS

  1. Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnung

  2. Übermittlung der Beitragsnachweise

  3. Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen

  4. Erstellung der Meldungen zur Sozialversicherung

  5. Verwaltung der Krankmeldungen

  6. Vorbereitung von Erstattungsanträgen

  7. Übernahme des Zahlungsverkehrs

BEGLEITUNG BEI PRÜFUNGEN UND RECHTSBEHELFSVERFAHREN

Alle paar Jahre kündigen sich Prüfer der Sozialversicherungsträger oder des Finanzamtes an, um die Richtigkeit der Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie der Beitrags- bzw. Lohnsteuerzahlungen zu überprüfen.

Bei diesen Prüfungen begleiten wir Sie und stehen den Prüfern als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Da alle relevanten Unterlagen durch uns vorgehalten werden, lässt es sich in der Regel sogar einrichten, dass die Prüfungen in unseren Räumen stattfinden. Ihr betrieblicher Ablauf wird damit nicht gestört.

Immer wieder kommt es aber vor, dass bei diesen Prüfungen Feststellungen getroffen werden, die nicht zutreffend sind. In diesem Fall führen wir für Sie das Rechtsbehelfsverfahren.